Grundlegend werden Hilfsmittel (mit Ausnahme von Hör- und Sehhilfen) auf dem Muster 16 – das rosa Kassenrezept – mit der Ziffer 7 verordnet. Handelt es sich bei den medizinisch benötigten Arzneimitteln um Produkte der enteralen Ernährung oder um Verbandstoffe, dürfen diese nicht auf dem gleichen Rezeptblatt wie die Hilfsmittel aufgeführt sein, sondern müssen extra verordnet werden. Die Verordnung muss beinhalten: Diagnose, Indikation, benötigtes Hilfsmittel, eventuell eine genaue Angabe von Material oder speziell erforderlichen Funktionen. Zudem muss das Rezept die 7-stellige Hilfsmittelnummer enthalten.