Fallpauschale

Als Fallpauschale wird eine Vergütungsform in Krankenhäusern und Kliniken bezeichnet. Im Gegensatz zum Tagessatz und zur Leistungsvergütung ist die Grundlage der Bezahlung bei der Fallpauschale die jeweilige Erkrankung. Abhängig von der Art der Diagnose sind so verschiedene medizinische und therapeutische Leistungen für eine spezielle Erkrankung inkludiert und müssen nicht gesondert bei den Kranken- und Pflegekassen beantragt werden. Dadurch ist es möglich, die Behandlungen in verschiedenen stationären Einrichtungen zu vereinheitlichen. Zudem ist die Reduktion von patientenfernen Tätigkeiten (Anträge stellen, Kostenübernahmen regeln, …) ein weiteres Ziel für Mediziner und Medizinerinnen. Darüber hinaus können mithilfe der Fallpauschale die Kosten im Gesundheitswesen grundlegend begrenzt werden.