In den meisten Fällen steht es den Menschen frei, welchen Heil- und Hilfsmittelversorger sie für sich wählen. Dann können sie einen regionalen Anbieter mit Fokus auf die jeweiligen Begebenheiten suchen und diesen mit speziellen Leistungen beauftragen – zum Beispiel einen lokalen Komplettversorger der provita-Gruppe. Manchmal besteht jedoch ein Vertrag zwischen der Kranken- bzw. Pflegekasse und den Leistungserbringern. Dann sind die Betroffenen dazu verpflichtet, den vorgegebenen Anbieter zu beauftragen. Gern können wir bei Ihrem Wechsel behilflich sein und Sie von A bis Z – mittels Hilfsmittel oder auch administrativ – unterstützen.