Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel sind alle Produkte, welche die häusliche Versorgung eines pflegebedürftigen Menschen erleichtern. Dazu zählen technische Hilfsmittel wie Pflegebett, Lagerungshilfe oder Notruf sowie Verbrauchsprodukte wie Einmalhandschuhe, Betteinlagen oder Inkontinenzartikel. Jede Person, die gesetzlich pflegeversichert ist und eine Pflegestufe inne hat, kann einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel geltend machen. Nach §40 Abs. 1 SGB XI steht den Betroffenen ein Satz von derzeit bis zu 40 € pro Monat zu. Als Ihr Komplettversorger sind wir bei der Antragstellung, der Auswahl der Produkte und der Versorgung gern behilflich.