Jana | 26. Januar 2024

5 Fragen rund um die Versorgung mit Reha-Hilfsmitteln

Eine Erkrankung oder Verletzung kann erhebliche Auswirkungen auf die Betroffenen haben, denn oft erstreckt sich der Genesungsprozess über einen längeren Zeitraum. Manchmal ist eine vollständige Heilung nicht möglich. Daher ist es entscheidend, die Patienten mit optimalen medizinischen Heil- und Hilfsmitteln auszustatten. Das Ziel einer Reha-Versorgung besteht darin, Behinderungen oder Pflegebedürftigkeit zu verhindern, Symptome zu lindern, einen Ausgleich zu schaffen oder krankheits- bzw. verletzungsbedingte Einschränkungen zu therapieren. Als ganzheitlicher Komplettversorger verfolgen wir zudem das Ziel, die Lebensqualität uns anvertrauter Patienten zu steigern – unabhängig vom Geschlecht, Alter oder Lebensphase.

Produkte wie Orthesen, Rollstühle, Griffe, Unterarmgehstützen oder Toilettensitzerhöhungen aus dem Bereich Standard-Reha sind genormt und meist sofort verfügbar. Dadurch können Betroffene trotz Einschränkungen ein selbstbestimmtes Leben mit hoher Mobilität und Sicherheit führen. Reha-Versorgung umfasst jedoch nicht nur die Bereitstellung von Produkten. Im Rahmen unserer Komplettversorgung unterstützen wir auch bei der Beratung, Anpassung, Einweisung, Wartung und Kostenklärung, sowohl im Standard- als auch im Spezial-Rehabereich.

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1. Kann jeder ein Reha-Hilfsmittel bekommen?

Die Gewährleistung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie die Rehabilitation sind grundlegende Rechte, die jedem in entsprechenden Lebenssituationen zustehen. Falls nachgewiesen werden kann, dass eine Person sowohl reha-bedürftig als auch reha-fähig ist, sind gesetzlich bestimmte Maßnahmen und Leistungen zugesichert, um die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wiederherzustellen. Die Beurteilung, ob eine Person diese Voraussetzungen erfüllt, erfolgt durch eine sozialmedizinische Begutachtung.

Im Hinblick auf reha-technische Hilfsgegenstände bedeutet dies konkret, dass die Krankenkassen nach einer entsprechenden Beurteilung verpflichtet sind, ihren Versicherten bestimmte Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen. Diese medizinischen Hilfsmittel sollen dazu dienen, die individuellen Bedürfnisse und Einschränkungen der Person auszugleichen und eine aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Die sozialmedizinische Begutachtung spielt dabei eine zentrale Rolle, da sie die Grundlage für die Feststellung der Reha-Bedürftigkeit und -Fähigkeit bildet. Durch eine sorgfältige und ganzheitliche Beurteilung sollen die notwendigen Unterstützungsmaßnahmen identifiziert werden, um die Selbstständigkeit und Lebensqualität der betroffenen Person bestmöglich zu fördern.

2. Wer übernimmt die Kosten für Reha-Hilfsmittel?

In der Regel übernimmt der zuständige Kostenträger, wie zum Beispiel die Krankenkasse, die Finanzierung von Reha-Hilfsmitteln. Die Basis dafür bildet eine ärztliche Verordnung, die die Bereitstellung des medizinschen Hilfsmittels bestätigt. Oft bleibt das Hilfsmittel im Eigentum der Krankenkasse, auch während der Nutzung, und wird nach Gebrauch an diese zurückgegeben.

Die Kosten für die bereitgestellten Hilfsmittel werden häufig durch sogenannte Fallpauschalen der Kostenträger abgedeckt. In diesem Fall geht das Eigentum am Hilfsmittel auf unser Unternehmen über.

3. Kann ich mir meinen Versorger selbst aussuchen?

Begrenzt auf die Vertragspartner Ihrer Krankenkasse können Sie sich Ihren Versorger aussuchen. Bei der Auswahl Ihres Homecare-Dienstleisters gewährt das Sozialgesetzbuch dem Patienten ein Wahlrecht. Das bedeutet, Sie haben die Freiheit, Ihr Hilfsmittel von einem Vertragspartner (Leistungserbringer) Ihrer Krankenkasse frei zu wählen. Wenn wir als Vertragspartner Ihres Kostenträgers gelistet sind, sind wir gerne Ihr Lieferant für medizinische Hilfsmittel & Geräte. Hierfür benötigen wir lediglich eine Bestätigung von Ihnen, dass Sie uns als Leistungserbringer und Hilfsmittellieferanten ausgewählt haben. Die unterzeichnete Wahlrechtserklärung bestätigt, dass Sie über dieses Wahlrecht informiert wurden und von uns beliefert werden möchten.

Frei auswählen können Sie sich Ihren Versorger, wenn Sie die Kosten selbst tragen. Gleiches gilt für Kosten, die entstehen, wenn Sie sich ein Hilfsmittel aussuchen, das von der Art oder Menge das medizinisch erforderliche Maß überschreitet.

4. Was versteht man unter Wiedereinsatz?

Der Begriff „Wiedereinsatz“ bezieht sich darauf, dass ein bereits genutztes oder verordnetes Hilfsmittel erneut eingesetzt wird. Hierfür erfolgt eine Aufbereitung der Hilfsmittel, die sich von der Desinfektion und gründlichen Reinigung über die Wartung/Reparatur des Hilfsmittels bis hin zum Austausch von Verschleißteilen erstreckt. In unserer Medizintechnik und Reha-Werkstatt werden die Geräte bzw. Hilfsmittel auf ihre Funktionstüchtigkeit und Sicherheit geprüft, bei Bedarf repariert, auf- oder umgerüstet. Sie werden gründlich mit Trockeneis gereinigt und desinfiziert. Anschließend lagern wir sie für den nächsten Nutzer bei uns ein. Von uns werden ausschließlich gründlich geprüfte, hygienisch und technisch einwandfreie Geräte ausgeliefert.

Bei Hilfsmitteln, die besonderen hygienischen Anforderungen unterliegen, wie z.B. eine Toilettensitzerhöhung, gibt es keine erneute Nutzung. Das Hilfsmittel geht in das Eigentum des Kunden über.

5. Unterschied zwischen Spezial- & Standard-Reha?

Die „Spezial-Reha-Versorgung“ bezieht sich auf eine individuelle und auf spezielle Bedürfnisse zugeschnittene Versorgung mit medizinischen Hilfsmitteln. Im Gegensatz zur Standard-Reha-Versorgung, die genormte und in der Regel sofort verfügbare Hilfsmittel umfasst, konzentriert sich die Spezial-Reha-Versorgung auf Produkte, die für besondere medizinische Anforderungen oder individuelle Bedürfnisse bzw. physischen Gegebenheiten entwickelt wurden. Denn die individuelle körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigung können den Einsatz genormter Produkte verhindern.

Durch den Einsatz von Sonder-Reha oder Spezial-Reha-Versorgung können auch Menschen mit schweren Krankheiten, Mehrfachbehinderungen oder Multimorbidität ein autonomes Leben führen. Ob es um ergonomisch gestaltete Polster für Elektro-Rollstühle, moderne Kommunikationssysteme oder mikroprozessgesteuerte Elektronik geht, das Hauptziel der Sonder- oder Spezial-Reha-Versorgung ist die Findung individueller Lösungen. Dadurch sollen Einschränkungen minimiert und die Bewältigung alltäglicher Anforderungen erleichtert werden.

Ihr kompetenter Partner für ganzheitliche Versorgung

Die Versorgung mit individuellen Reha-Hilfsmitteln ist facettenreich und anspruchsvoll. Daher ist es ratsam, dass Betroffene sich von qualifiziertem Reha-Personal beraten lassen, um ihre Wünsche und Bedürfnisse angemessen zu berücksichtigen und in individuellen Produkten umzusetzen. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns!

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