Medizinische Hilfsmittel sind Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Das Verordnen von Hilfsmitteln belastet nicht das ärztliche Budget, im Gegensatz zum Arznei- und Heilmittelbereich.
Medizinische Hilfsmittel sind Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Das Verordnen von Hilfsmitteln belastet nicht das ärztliche Budget, im Gegensatz zum Arznei- und Heilmittelbereich.