Laut Gesetz haben Sie einen Anspruch auf die Kostenübernahme der Pflegehilfsmittel durch die Pflegekassen. Allerdings muss zuvor Ihre Pflegebedürftigkeit, das heißt ein Pflegegrad, gutachterlich bestätigt werden. Die Prüfung übernimmt der Medizinische Dienst der gesetzlichen Krankenkassen (MDK). Wird Ihnen ein Pflegegrad bescheinigt, können Sie entstandene Kosten für Pflegehilfsmittel geltend machen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie Kosten nicht rückwirkend erstatten lassen können. Normalerweise brauchen Sie nach der Bewilligung nichts weiter tun. Denn die Pflegedienste rechnen die Kosten direkt mit der zuständigen Pflegekasse ab. Für pflegende Angehörige bieten wir die Möglichkeit an, Provipacks zu bestellen. Das sind Hilfsmittelpakete, die extra für die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen zusammengestellt werden. Alternativ gibt es auch Provipacks, die in unterschiedlichen Größen und nach unterschiedlichem Bedarf bereits vordefiniert sind.
Habe ich einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel? Und übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten dafür?
Nov 14, 2022 | FAQ Pflegehilfsmittel (PG54) | 0 Kommentare