Nov. 14, 2022 | FAQ Pflegehilfsmittel (PG54)
Die Kosten für das Pflegehilfsmittel-Paket, auch Provipack genannt, übernimmt Ihre Pflegeversicherung bis zu einer Höhe von 40 Euro pro Monat. Notwendig ist nur die einmalige Antragstellung durch den Pflegebedürftigen oder die bevollmächtigte Pflegeperson. Sie können...
Nov. 14, 2022 | FAQ Pflegehilfsmittel (PG54)
Laut Gesetz haben Sie einen Anspruch auf die Kostenübernahme der Pflegehilfsmittel durch die Pflegekassen. Allerdings muss zuvor Ihre Pflegebedürftigkeit, das heißt ein Pflegegrad, gutachterlich bestätigt werden. Die Prüfung übernimmt der Medizinische Dienst der...
Nov. 14, 2022 | FAQ Pflegehilfsmittel (PG54)
Nein, Sie brauchen nicht jeden Monat einen neuen Kostenübernahme-Antrag bei der Pflegeversicherung einreichen. Die Bewilligung ist meist unbefristet, wenn die betroffene Person zu Hause gepflegt wird. In diesem Fall erhalten Sie kostenfreie Pflegehilfsmittel bis zu...
Nov. 14, 2022 | FAQ Pflegehilfsmittel (PG54)
Auch wenn Sie privat versichert sind, haben Sie einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Als Privatversicherter kaufen Sie Ihr monatliches Pflegehilfsmittelpaket direkt bei uns ein. Sie müssen das Paket allerdings zunächst selbst bezahlen. Die Rechnung können Sie...
Nov. 14, 2022 | FAQ Pflegehilfsmittel (PG54)
Sie können Ihr monatliches Pflegehilfsmittelpaket (Provipack) jederzeit an Ihre Bedürfnisse anpassen. Sie können sich dazu ein individuelles Paket zusammenstellen lassen, das besser zu Ihrer Situation passt oder Sie suchen sich ein anderes, bereits vordefiniertes...
Nov. 14, 2022 | FAQ Pflegehilfsmittel (PG54)
Meistens reicht ein kurzes Kündigungsschreiben an Ihren jetzigen Anbieter aus. Lassen Sie sich dieses schriftlich bestätigen. Danach können Sie Ihre Pflegehilfsmittel einfach bei uns bestellen und erhalten dann von uns Ihre benötigten Pflegehilfsmittel.