Die Kosten für die enterale Ernährung werden von der Krankenkasse nur dann übernommen, wenn die medizinische Indikation von einem Arzt verordnet wird. Das heißt, dass diese Art der Nahrungsaufnahme für eine Verbesserung der Lebenssituation notwendig ist. Der Arzt muss vorher prüfen, ob es auch andere Möglichkeiten gibt, die die Situation des Patienten in Bezug auf Ernährung verbessern, bevor enterale Sondennahrung eingesetzt wird. Bei Genehmigung durch die Krankenkasse werden die Nahrung (Trink-, Sondennahrung) sowie die medizinisch notwendigen Hilfsmittel (Schläuche etc.) üblicherweise über monatliche Pauschalen abgerechnet. Die Zuzahlung ist in diesem Fall identisch mit der von Medikamenten. Wir helfen Ihnen gern weiter, wenn Sie Fragen zur Erstattungsfähigkeit haben.