Die Krankenkasse übernimmt die Kosten einer parenteralen Ernährung, wenn eine medizinische Indikation vom Arzt für notwendig erklärt und bestätigt wurde. Übernommen werden die Infusionslösungen genauso wie Kanülen, Pumpen oder Spritzen. Wenn Sie nicht befreit sind, müssen Sie als gesetzlich Versicherter nur die Zuzahlung von maximal 10 Euro leisten. Lediglich Hilfsmittel, die keinen unmittelbaren Zusammenhang mit der Ernährungstherapie haben wie Desinfektionsmittel oder sterile Tücher, werden nicht von der Kasse übernommen.