Anspruch auf eine dieser Leistungen hat jeder Versicherte, dessen Arzt eine begründete Diagnose stellt und dementsprechend dem Patienten eine medizinische Notwendigkeit bescheinigt. Eine ärztliche Verordnung ist zwingend erforderlich. Denn Infusionslösungen zur Schmerzlinderung oder für die heimparenterale Ernährung sind verschreibungspflichtige Arzneimittel.