Die Erstattung und Abrechnung im Bereich der Infusionstherapie betrifft sowohl Produkte des Sprechstunden- als auch des Praxisbedarfs. Die 17 Kassenärztlichen Vereinigungen in Deutschland haben alle eine eigene Sprechstundenbedarfsvereinbarung. Bei Unklarheiten können Sie sich an die Kassenärztliche Vereinigung Ihres Bundeslandes wenden und dort die Abrechnungsmodalitäten erfragen.