Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und die Reha sind Rechte, die jeder Mensch in einer entsprechenden Situation hat. Wenn nachgewiesen werden kann, dass jemand reha-bedürftig als auch reha-fähig ist, stehen ihr oder ihm vom Gesetz her Maßnahmen und Leistungen zu, die eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wieder herstellen. Ob eine Person diese Voraussetzungen erfüllt, wird durch eine sozialmedizinische Begutachtung beurteilt. In Bezug auf reha-technische Hilfsgegenstände bedeutet dies zum Beispiel, dass die Krankenkassen ihren Versicherten nach einer entsprechenden Beurteilung bestimmte Hilfsmittel zur Verfügung stellen müssen.