Bei einem nachgewiesenen Bedarf übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Rollstuhl-Kosten. Die Kostenübernahme ist über einen sogenannten Fallpauschalvertrag geregelt und darum zumeist reibungslos. Dabei erfolgt die Wahl des Rollstuhls aus einem vorgegebenen „Pool“. Bei einer über die Standardrollstühle hinausgehenden Ausführung genehmigen sie diese allerdings nur dann, wenn sie medizinisch klar begründet und ärztlich verordnet ist. Zur endgültigen Bewilligung ist oft eine Einzelfallprüfung des jeweils zuständigen Sachbearbeiters notwendig. Gern begleiten wir Sie.