Die Kostenerstattung gilt in der Regel nur für den Kauf von Standardmodellen, deren Preise in der Höhe der Fallpauschale liegen. Sollten Sie sich aus persönlichen Gründen oder ohne ärztlichen Nachweis der medizinischen Notwendigkeit für ein teureres (aus Leichtmetall oder mit elektronischem Antrieb versehen) beziehungsweise ein nicht gelistetes Modell entscheiden, müssen Sie sich mit dem Kostenträger in Verbindung setzte bzw. die Mehrkosten selbst tragen.