Bei medizinischer Notwendigkeit sind die gesetzlichen Kranken- oder Pflegekassen verpflichtet, die Kosten für die Anschaffung oder die Miete eines benötigten Kranken- oder Pflegebetts zu übernehmen. Grundsätzlich gibt es jedoch einen Unterschied zwischen Kranken- und Pflegebett. Das Pflegebett kann nur mit entsprechendem Pflegegrad des Pflegebedürftigen bei der Pflegekasse beantragt werden und wird von dieser gezahlt. Allgemein spricht man von “Pflegebett”, da das Bett der Pflege beispielsweise eines Angehörigen dient. Ein Krankenbett wird als technisches Hilfsmittel für Menschen ohne Pflegegrad von der Krankenkasse bezahlt. Um ein Kranken- oder Pflegebett zu erhalten, muss zuvor ein Bewilligungsverfahren beantragt werden. Je nach Kasse und Sachbearbeiter kann das unterschiedlich lange dauern. Wurde das Bett bewilligt, zahlen Sie einen Eigenanteil von maximal 10 Euro. Wenn die Krankenkasse den Antrag ablehnt, kann die Pflegekasse für die Übernahme der Kosten herangezogen werden. Dafür ist jedoch eine Pflegestufe erforderlich und generell gilt: Krankenkasse VOR Pflegekasse!