Im Regelfall übernimmt der zuständige Kostenträger, beispielsweise die Krankenkasse, die Finanzierung bei Reha-Hilfsmitteln. Hierfür benötigen Sie eine ärztliche Verordnung, die die Versorgung mit einem Hilfsmittel ausweist. Ein Großteil der Hilfsmittel bleibt auch während der Nutzung Eigentum der Krankenkasse und muss anschließend wieder an diese zurückgegeben werden. Häufig werden die zur Verfügung gestellten Hilfsmittel von den Kostenträgern über sogenannte Fallpauschalen bezahlt. Das Hilfsmittel befindet sich dann im Eigentum unseres Unternehmens.