Nicht alles, was in der Praxis täglich benötigt wird, kann auch als Sprechstundenbedarf oder als Hilfsmittel auf Rezept bezogen werden. Da es verordnungsfähige und frei käufliche Hilfsmittel gibt, müssen beide gesondert aufgelistet werden. Verordnungsfähiger Sprechstundenbedarf muss mit einem gesonderten Rezept bestellt werden, das zusätzlich zur Ziffer „9“ mit der Ziffer „7“ versehen ist.