Als Sprechstundenbedarf werden alle Produkte bezeichnet, die in einer Praxis vorrätig gehalten werden müssen. Welche Produkte dazu gehören, legen die Kassenärztlichen Vereinigungen der Bundesländer gemeinsam mit den Landesverbänden der Krankenkassen fest. Die Artikel des Sprechstundenbedarfs sind verordnungsfähig.