Der Sprechstundenbedarf richtet sich nach dem Verbrauch in der Praxis. Eine Bestellung erfolgt in der Regel alle drei Monate und füllt den verbrauchten Bestand wieder auf. Erstmals bestellt ein Arzt oder eine Ärztin also drei Monate nach Praxisbeginn den Sprechstundenbedarf über ein reguläres Kassenrezept. Die verordnete Menge sollte dem tatsächlichen Verbrauch entsprechen. Bei unverhältnismäßig hohen Nachbestellungen können die Kostenträger nach einer Prüfung Regressforderungen stellen.