Begrenzt auf die Vertragspartner Ihrer Krankenkasse können Sie sich Ihren Versorger aussuchen. Frei auswählen können Sie sich Ihren Versorger, wenn Sie die Kosten selbst tragen. Gleiches gilt für Kosten, die entstehen, wenn Sie sich ein Hilfsmittel aussuchen, das von der Art oder Menge das medizinisch erforderliche Maß überschreitet.