Die Kostenübernahme für die primäre und sekundäre Wundversorgung gehört zu den Leistungen der Krankenkasse. Sofern der behandelnde Arzt die Wundversorgung für notwendig hält, kann er eine Verordnung ausstellen. Diese betrifft sowohl die erforderlichen Verbands- und Hilfsmittel als auch die Leistungen des ambulanten Pflegedienstes. Im Rahmen der häuslichen Krankenpflege kümmert sich dann der Pflegedienst um die Wundversorgung.