Generell ist die Hilfsmittelversorgung genehmigungspflichtig. Deshalb müssen Sie als Patient bzw. wir als Versorger vorab ein vom Arzt ausgestelltes Rezept und einen Kostenvoranschlag bei der Krankenkasse einreichen. Die Krankenkasse prüft dann, ob ein Anspruch auf die Versorgung mit den beantragten Hilfsmitteln vorliegt und Sie werden anschließend versorgt. Im Ausnahmefall können Sie bestimmte Hilfsmittel privat bezahlen.