Auf Ihrem Rezept gibt der zuständige Arzt an, ob dieses zuzahlungsbefreit ist oder nicht. War das Kreuz an der falschen Stelle, wird entsprechend ohne Zuzahlungsbefreiung abgerechnet. In diesem Fall sollten Sie die Rechnung begleichen und den Überweisungsnachweis mit Rechnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Dann wird Ihnen dieser Betrag erstattet. Um so etwas zukünftig zu vermeiden, senden Sie uns bitte die Kopie Ihrer gültigen Zuzahlungsbefreiung und wir können Sie für die Gültigkeitsdauer als zuzahlungsbefreit listen.