Die Wunddokumentation ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben und es ist auch geregelt, wie die Dokumentation auszusehen hat und welche Punkte beachtet werden müssen. Grundlage hierfür sind die folgenden Gesetzestexte:

  • Qualitätssicherung im Krankenhausbereich: § 137 SGB V
  • Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) von 2008
  • Pflegequalitätssicherungsgesetz (PQsG) von 2001
  • Gesetz zur Qualitätssicherung und zur Stärkung des Verbraucherschutzes in der Pflege: § 80 SGB XI

Als Ihr Versorger bieten wir den Service bei jedem Betroffenen an. Gern unterstützen wir unsere Partner, auch mittels digitaler Lösungen, bei der Erstellung notwendiger Dokumentationen.