Bei der gesetzlichen Zuzahlung handelt es sich um Rezeptgebühren, die Sie bezahlen müssen, sofern Sie nicht davon befreit sind. In der Regel sind das zehn Prozent der Rezeptkosten, die wir Ihnen privat in Rechnung stellen. Bei der wirtschaftlichen Aufzahlung geht es um Hilfsmittel, die über die medizinische Notwendigkeit hinausgehen. Nach der ärztlichen Diagnose profitieren Sie zunächst von einer Pauschale Ihrer Krankenkasse, die Produkte der medizinischen Notwendigkeit abdeckt. Welche und wie viele Produkte das sind, legen die Krankenkassen fest. Die wirtschaftliche Aufzahlung ist der Betrag, der über die Pauschale Ihrer Krankenkasse hinausgeht. Dieser wird Ihnen privat in Rechnung gestellt.