Bei der Auswahl Ihres Homecare-Dienstleisters sieht das Sozialgesetzbuch ein Wahlrecht des Patienten vor. Das bedeutet, Sie dürfen bei der Auswahl Ihres Hilfsmittels frei zwischen Vertragspartnern (Leistungserbringern) der jeweiligen Krankenkasse wählen. Sind wir als Vertragspartner dabei, beliefern wir Sie natürlich gern mit Hilfsmitteln. Dafür benötigen wir eine Bestätigung, dass Sie uns als Leistungserbringer und Hilfsmittellieferant gewählt haben. Sie bestätigen also mit der unterschriebenen Wahlrechtserklärung, dass Sie über dieses Wahlrecht aufgeklärt wurden und von uns versorgt werden möchten. Ihre Krankenversicherung hat die Berechtigung, diese Erklärung bei uns als Vertragspartner anzufordern und einzusehen.