Der entsprechende Bewilligungsbescheid wird von Ihrer Krankenkasse in der Regel direkt an Ihren Versorger gesendet. Sollte Ihre Krankenkasse die Versorgung mit dem beantragten Hilfsmittel für nicht notwendig oder für zu kostspielig erachten, bekommen Sie einen Ablehnungsbescheid zugesendet. Gegen diesen können Sie im Zweifelsfall Widerspruch einlegen.