Im Hilfsmittelverzeichnis der Deutschen Gesetzlichen Krankenversicherungen sind aktuell rund 30.000 medizinische Hilfsmittel gelistet. Auch wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht, wird ein medizinisches Hilfsmittel in der Regel von der Krankenkasse nur dann bewilligt, wenn es dort gelistet ist. Die Kosten werden also von der Krankenkasse übernommen, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt, aus der die Diagnose eindeutig hervorgeht und wenn für das Hilfsmittel ein Antrag bei der jeweiligen Kasse eingereicht wurde.