Es gibt Hilfsmittel, die nur für den einmaligen Gebrauch vorgesehen sind oder aus hygienischen Gründen in das Eigentum des Nutzers übergehen. Einige medizinische Hilfsmittel bleiben Eigentum der Krankenkassen und werden dem Versicherten geliehen. Andere Hilfsmittel bleiben im Eigentum z.B. der provita arndt GmbH und werden von den Kostenträgern über eine so genannte Fallpauschale finanziert. Viele Hilfsmittel wie zum Beispiel Beatmungsgeräte, Rollstühle oder Gehhilfen werden nach dem Gebrauch aufgearbeitet und beim nächsten Patienten wieder eingesetzt. Diese Art der Versorgung bezeichnet man als Wiedereinsatz. Die Aufbereitung reicht von Desinfektion und gründlicher Reinigung über die Wartung, Reparatur bis hin zum Austausch von Verschleißteilen. Bei Hilfsmitteln mit besonderen hygienischen Anforderungen unterliegen zum Beispiel Toilettensitzerhöhungen oder auch andere hygienische Hilfsmittel keinen Wiedereinsatz. Diese Hilfsmittel gehen in das Eigentum des Nutzers über.