Ob Wundverband, Kommunikationshilfe oder Beatmungsgerät – medizinische Hilfsmittel helfen Einschränkungen auszugleichen und den Alltag zu erleichtern. Hilfsmittel sind in der Regel verschreibungs- bzw. verordnungspflichtig. Praktisch verordnet Ihnen Ihr Arzt das entsprechende Hilfsmittel, diese Verordnung reichen Sie bzw. wir bei Ihrer zuständigen Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft ein und nach einem Kostenvoranschlag des Hilfsmittel-Anbieters entscheidet der Kostenträger über die Finanzierung des Hilfsmittels. Dies muss zum Schutz des Patienten nach drei Wochen passieren bzw. nach fünf Wochen, wenn ein medizinisches Gutachten notwendig ist.