Medizinische Hilfsmittel sind nur dann kostenfrei, wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind. Dazu müssen Sie einen Antrag stellen und Ihre Bedürftigkeit nachweisen. Ansonsten ist trotz Kostenübernahme durch den Kostenträger eine finanzielle Beteiligung des Versicherten an der Hilfsmittelversorgung vorgesehen. Diese gesetzliche Zuzahlung beträgt in der Regel 10% des Abgabepreises – mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro – jedoch nicht höher als der Gesamtpreis (vgl. §§ 33, 61SGB V). Diese Kosten entfallen, wenn Sie eine Zuzahlungsbefreiung haben, für die Sie einen Antrag bei der Krankenkasse stellen können. Das betrifft z.B. chronisch kranke Patienten mit geringem Einkommen.