Gelegentlich gibt es Verträge zwischen Krankenkassen und einem Versorger. Doch grundsätzlich dürfen Sie selbst über Ihre Versorgung entscheiden. Besteht kein Vertrag zwischen Ihrer Krankenkasse und einem Leistungserbringer, können Sie den Anbieter frei wählen. Entsprechende Auskunft gibt Ihnen Ihre Versicherung.