Allgemein können Sie frei wählen. Besteht ein Vertrag zwischen Ihrer Krankenkasse und Anbietern, gibt Ihnen Ihre Versicherung Auskunft, welche Leistungserbringer für Sie zur Auswahl stehen.
Eine Versorgung mit medizinischen Hilfsmitteln ist grundsätzlich nur durch Vertragspartner der Krankenkassen möglich. Zur individuellen Antwort nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.