Hilfsmittel werden bei der Abrechnung genauso behandelt wie Arzneimittel. Wenn das Hilfsmittel genehmigt wurde, übernimmt also zumeist die Krankenkasse die Kosten. Neben der Krankenkasse kann, je nachdem für welchen Zweck das Hilfsmittel benötigt wird, die Rentenversicherung, Unfallversicherung, Arbeitsagentur, Pflegekasse, das Jugendamt oder das Sozialamt Kosten übernehmen. Sie haben eine gesetzliche Zuzahlung zu tragen, wenn Sie davon nicht befreit sind. Eine Ausnahme sind Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind.