Im Gegensatz zum Praxisbedarf sind die Produkte aus dem Bereich Sprechstundenbedarf zwar ebenso für einen reibungslosen Ablauf in einer Praxis notwendig, sie verbleiben jedoch am Patienten und können abgerechnet werden. Vor allem Arzneimittel, Verbandsstoffe, Nahtmaterial oder Betäubungsmittel fallen darunter. Der Sprechstundenbedarf sichert die akute Versorgung von Patientinnen und Patienten im ambulanten Setting.